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Untersuchung von Handschriften
 

Handschriften sind dann auf ihre Authentizität (Echtheit) hin zu untersuchen, wenn der Verdacht besteht, sie seien gefälscht, manipuliert, nachgeahmt oder verfälscht.

Im Rahmen der differenzierten systematisch-schriftvergleichenden Untersuchung wird die Schrift selbst analysiert.

Eine Vielzahl von einzelnen Schriftmerkmalen wird dabei -unter Berücksichtigung der natürlichen Variabilität- zueinander in Relation gesetzt. Schriftcharakteristika und -details werden besonders gewürdigt.

So entsteht gleichsam ein "Fingerabdruck" einer jeden Handschrift. Im Vergleich zu dem Referenz-Schriftmaterial werden dann entsprechende Übereinstimmungsgrade ermittelt. Aber auch auffällige Schrifteigenheiten werden bewertet und ggf. festgestellte Divergenzen diskutiert.

Bestrittene Handschriften sind heute in fast allen Bereichen zu finden: Gefälscht werden Unterschriften unter Verträgen, Schecks, Bestellscheinen, Überweisungen, Bürgschaften, Schuldscheinen usw. Aber auch beispielsweise Testamente werden häufig in Teilen verfälscht oder sogar die Handschrift insgesamt nachgeahmt.

In allen Fällen geschieht dies zum Nachteil Dritter. Daher bedienen sich nicht nur Staatsanwaltschaften oder Gerichte eines forensischen Schriftsachverständigen im Rahmen der Beweismittelerhebung, oft ist auch im Hinblick auf eine "falsche Verdächtigung" die Beauftragung eines Schriftsachverständigen zur Verteidigung notwendig.

 

 Ihr direkter Ansprechpartner zum Thema

Handschriftenuntersuchung:

klaus.mueller@ftsgmbh.de