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Relative Altersbestimmung
 

Mitunter ist festzustellen wann eine Handschrift erzeugt wurde. So z.B. wenn Unterschriften oder gar ganze Texte vor- oder nachdatiert wurden. Hier kann eine entsprechende zeitliche Einordnung erfolgen.

 

Sehr häufig ist diese Untersuchung u.a. auch in Nachlassverfahren erforderlich, da durch eine manipulierte Datierung die mitunter nicht mehr vorhandene Testierfähigkeit der Erblasser verschleiert werden sollte.

Diese Untersuchung ist nur möglich, wenn entsprechendes Referenzmaterial aus dem datierten und dem mutmaßlichen Zeitraum zur Verfügung steht.

 

Die FTS GmbH ist u.a. auf die Durchführung Relativer Altersbestimmungen von Handschriften spezialisiert. 

 

 

 Ihr direkter Ansprechpartner zum Thema

Relative Altersbestimmung:

klaus.mueller@ftsgmbh.de